SCHUTZKONZEPT
Gemäss schweizweiter Gesetzgebung gilt an Grossveranstaltungen für Personen ab 16 Jahren die Covid-Zertifikatspflicht. Das Zertifikat erhalten alle, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrem Besuch an der Neuland-Ausstellung finden Sie untenstehend.
Welche Schutzmassnahmen werden an der Neuland umgesetzt?
Für den Zutritt zum Neuland-Messegelände müssen Ausstellerinnen und Aussteller wie auch Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren ein gültiges Covid-Zertifikat (geimpft, genesen, getestet) vorweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen wie beispielsweise Maskenpflicht oder Abstandsregeln.
Was muss ich mitbringen?
Covid-Zertifikat: Für den Zutritt zur Neuland müssen Sie Ihr Covid- Zertifikat digital («COVID Certificate»-App / PDF) oder ausgedruckt vorweisen.
ID, Pass oder Führerausweis: Das Covid-Zertifikat ist nur in Kombination mit einem amtlichen Ausweis gültig. Diesen müssen Sie beim Eingang ebenfalls zeigen.
Wenn Sie sich vor Ort im Testzentrum testen lassen, müssen Sie zusätzlich Ihre Krankenkassenkarte mitbringen.
Erhalte ich auch mit dem internationalen Impfausweis oder dem Impfnachweis des kantonalen Impfzentrums Zutritt zur Messe?
Nein, nur die Covid-Zertifikate des Bundes oder der EU berechtigen zusammen mit einem Identitätsnachweis zum Betreten der Ausstellung.
Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat?
Ein Covid-Zertifikat erhalten Personen, wenn sie vollständig geimpft, nachgewiesenermassen von einer Covid-19-Erkrankung genesen oder negativ auf den Corona-Virus getestet worden sind. In den meisten Test- und Impfzentren erhalten Sie das Covid-Zertifikat unmittelbar digital oder gedruckt. Wenn Sie einen anderen Impfnachweis haben, vor Juni 2021 geimpft worden sind oder eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, müssen Sie das Covid-Zertifikat bei Ihrem Wohnkanton beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
Gibt es Testmöglichkeiten vor Ort?
Ja. Von Mittwoch bis Sonntag steht für Besucherinnen und Besucher sowie für Ausstellende ein Testzentrum der Schlossapotheke AG in der Halle 7 bereit. Ein Antigen-Schnelltest im Neuland-Testzentrum kostet CHF 26.- und muss vor Ort bezahlt werden. Eine Terminreservation ist nicht möglich, Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
Öffnungszeiten Testzentrum in Halle 7
Mittwoch: 10.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 10.00 - 21.00 Uhr
Samstag: 12.00 - 21.00 Uhr
Sonntag: 08.00 - 16.00 Uhr
Müssen die Tests vor Ort bezahlt werden?
Ja. Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Gemeinsam mit unserem Partner, der Schlossapotheke AG, können wir Besucherinnen und Besuchern die Tests zum Sonderpreis von CHF 26.- anbieten.
Muss ich an der Neuland eine Maske tragen?
Nein, auf dem Ausstellungsgelände gibt es keine Maskenpflicht. Wer sich mit Maske wohler fühlt, darf selbstverständlich eine tragen.
Muss man für den Zugang zur Neuland geimpft sein?
Nein, an der Neuland gelten die Regeln des Bundes für Messen und Grossveranstaltungen. Das bedeutet, dass alle Personen über 16 Jahre, welche die Messe besuchen oder dort arbeiten, beim Eintreten ein gültiges Covid-Zertifikat und einen Identitätsnachweis vorweisen müssen. Das Covid-Zertifikat erhalten nicht nur geimpfte Personen, sondern auch solche, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen oder kurz vor dem Messebesuch negativ getestet worden sind.
Ab welchem Alter ist ein Covid-Zertifikat vorzuweisen?
Der Nachweis ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr notwendig.
Sind gleich viele Gäste wie in den Vorjahren auf dem Messegelände zugelassen?
Ja, wir planen keine Begrenzung. Aktuell gibt es für Veranstaltungen, die das Covid-Zertifikat als Schutzmassnahme einsetzen, keine Kapazitätsgrenze.
Werden Degustationen an der Messe möglich sein?
Gemäss heutigem Wissensstand werden Degustationen in gewohnter Art möglich sein. Die Zertifikatskontrolle ermöglicht uns, die Neuland ohne weitere Beschränkungen durchzuführen.